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Gemeinde Kreuzau

Sirenenwarnung

Sirenen „heulen“ nur noch zum Schutz der Bevölkerung

Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, die Gefahrenabwehr bei Bränden und Unglücksfällen sicherzustellen und unterhalten zu diesem Zweck Feuerwehren.

In Kreuzau wird diese Aufgabe von der Freiwilligen Feuerwehr wahrgenommen. Anders als in Großstädten üblich, besteht eine Freiwillige Feuerwehr nicht aus hauptamtlichen Kräften, sondern ausschließlich aus ehrenamtlichen Kräften - also aus Bürgerinnen und Bürgern, die sich ehrenamtlich für das Wohl und den Schutz der Bevölkerung vor Ort einsetzen.

Seit dem 01.10.2016 werden die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr bei Menschenleben in Gefahr zusätzlich zur Alarmierung per Funkmeldeempfänger auch über Sirenen alarmiert.

Ab dem 15.12.2023 werden die Sirenen in diesen Fällen wieder verstummen. Die Alarmierung der Feuerwehr erfolgt dann weiterhin über die Funkmeldeempfänger.

Bei den Funkmeldeempfängern handelt es sich um kleine, handliche Geräte, die bei einem Notruf über die „112“ von der Leitstelle der Feuerwehr entsprechend den organisatorischen Regelungen der jeweiligen Feuerwehr durch ein Funksignal ausgelöst werden.

Diese Geräte passen in oder an jede Hosentasche und sind ständiger Begleiter eines jeden Feuerwehrangehörigen. Sobald das Gerät auslöst, bedeutet dies, dass eine Gefahrensituation eingetreten ist und die Hilfe der Feuerwehr benötigt wird. In diesen Fällen ist höchste Eile geboten.

Warum erfolgt die Änderung?

Nach dem Hochwasser 2021 hat das Innenministerium im Juli 2021 ein Kompetenzteam Katastrophenschutz mit der Aufarbeitung des Ereignisses beauftragt. Der Abschlussbericht des Kompetenzteams Katastrophenschutz enthält die Empfehlung, dass die Sirenen ausschließlich zur Warnung der Bevölkerung eingesetzt werden sollen. Sie sollen also nicht mehr als Alarmierungssignal für die Feuerwehren genutzt werden.

Für Sie als Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Umstellung der Alarmierung, dass die Sirenen wieder weniger heulen als bisher. In der Regel werden die Sirenen dann nur noch als „Wecksignal“ bei einer Gefahr für Sie als Bürgerinnen oder Bürger mit dem Signal zur Warnung der Bevölkerung eingesetzt, z.B. bei Rauch- oder Schadstoffwolken, plötzlicher Hochwassergefahr oder Schäden an den Staumauern der Talsperren sowie im Katastrophenfall.

Achten Sie nach dem „Wecksignal“ auf Ihre Warnapp Nina, Lautsprecherdurchsagen, Mitteilungen auf die Homepage und in den sozialen Medien der Gemeinde und der Feuerwehr Kreuzau sowie im Lokalradio. Hier erhalten Sie weitere Informationen und Verhaltenshinweise.

An den Warntagen des Bundes und des Landes werden weiterhin die Sirenen heulen.

Auch hier werden Sie im Vorfeld über die bekannten Medien informiert.

Eine wichtige Bitte: Machen Sie sich weiterhin mit den Warntönen der Sirenen vertraut. 

Wenn die Gefahr vorüber ist, wird mit folgendem Ton Entwarnung gegeben:

Alarmierung der Feuerwehr

In Ausnahmesituationen kann es vorkommen, dass die Sirene das einzige Mittel und damit die letzte Redundanz zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr ist. Dies kann z.B. bei einem großflächigen Stromausfall o.ä. der Fall sein. 

Die Gemeinde Kreuzau hat daher Vorsorge getroffen, dass eine „Notalarmierung“ der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau über die Sirenen weiterhin möglich ist.

Hierzu wird folgender Ton verwendet

Sirenenprobe „Heul doch!“

Im Rahmen des Bundes- oder Landeswarntages wird die Funktionsfähigkeit aller Sirenen überprüft und die Bevölkerung mit den Warnmedien vertraut gemacht. 



Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Pixabay CC0, Hans
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