Wir informieren Sie über Aktuelles aus dem Dorfbüro.
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Dorfbüro Kreuzau
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Montag bis Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag 13.30 bis 16.00 Uhr
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sowie nach Vereinbarung
Hinweis: Das Sozial- und Grundsicherungsamt sowie das Steueramt sind mittwochs geschlossen.
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Frau Glas
Sachbearbeiter/in
Raum 345
Rathaus Kreuzau
Bahnhofstraße 7
52372 Kreuzau
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Ein WC ist barrierefrei erreichbar
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Buslinie 201, 210, 211 & 221 bis Haltestelle Kreuzau „Rathaus“ oder Rurtalbahn bis Haltepunkt Kreuzau „Bahnhof“
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Integriertes Handlungskonzept – Masterplan
Zwischenzeitlich wurde die Aufstellung des Masterplans – im Fachjargon auch Integriertes Handlungskonzept genannt – abgeschlossen. Nach insgesamt drei öffentlichen Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung, zahlreichen Gesprächen mit örtlichen Akteuren wie der Kreuzauer Interessengemeinschaft, privaten Grundstückseigentümern und Behörden sowie Diskussionen und Beratungen in den politischen Gremien, wurden alle Anregungen, Ideen und Vorstellungen in den Masterplan aufgenommen. Der nun vorliegende Masterplan ist ein Produkt aus den vielen Ideen aus den verschiedensten Blickwinkeln der in Kreuzau lebenden, arbeitenden und sich versorgenden Menschen. Aus den zahlreichen Vorschlägen sind eine Vielzahl an einzelnen Maßnahmen abgeleitet worden, die aufeinander abgestimmt den Masterplan ergeben.
Ziel des Masterplans ist die Steigerung der Attraktivität des Zentralortes Kreuzau. Aus dem Aufstellungsprozess ist hervorgegangen, dass Kreuzau keine flächendeckende Umgestaltung benötigt. Stattdessen sollen punktuelle Maßnahmen im Ort für eine Verbesserung der Lebensbedingungen führen. Vorhandene Potenziale sollen besser zur Geltung und besser aufeinander abgestimmt werden.
Beispielhaft seien einige wesentliche Maßnahmen aus dem Masterplan genannt:
- Die Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch Anlegung eines zentralen Platzes, die Schaffung von Verweilmöglichkeiten und zur Durchführungen von Festen und Veranstaltungen.
- Eine Verbesserung der Versorgungssituation (insbesondere die Ansiedlung eines Drogeriemarktes).
- Nutzbarmachung von Naherholungspotenzialen, z.B. durch Aufwertung des Spielplatzes am Spich, die Aufwertung der Bereiche an der Rur.
- Die Verbesserung der Wegebeziehungen zwischen einzelnen Bereichen.
- Die Nutzung von brachliegenden oder nur wenig genutzten Flächenpotenzialen im Zentralort.
- Die Erlebbarmachung des Gewässers Mühlenteich zur Steigerung der Aufenthaltsqualität.
- Die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Zentralort.
Städtebauförderung für die Jahre 2018 bis 2023
Am 13.12.2017 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau den Masterplan einstimmig beschlossen und gleichzeitig die Verwaltung ermächtigt, einen Antrag auf Städtebauförderung für die Jahre 2018 bis 2023 zu stellen.
Die bisherigen Überlegungen und Visionen, die teils schon in erste städtebauliche Entwürfe und Fotomontagen mündeten, müssen in den kommenden Jahren vertieft und verfeinert werden, bis es zur tatsächlichen Umsetzung kommen kann.
Die Gemeinde hat selbst die Möglichkeit im öffentlichen Raum bzw. auf im öffentlichen Eigentum befindlichen Grundstücken tätig zu werden, was sich auch in den einzelnen Maßnahmen wiederfindet. Der Masterplan macht hier jedoch nicht halt, sondern schafft auch für die privaten Grundstückseigentümer Anreize, selbst baulich tätig zu werden. Hierzu sind im Rahmen des Masterplans gesonderte Maßnahmen aufgenommen worden, um private Tätigkeiten finanziell zu unterstützen. Beispielhaft seien das „Haus- und Hofprogramm“ und der speziell eingerichtete „Verfügungsfonds“ genannt. Über die Richtlinien und Zugangsvoraussetzungen für die privaten Grundstückseigentümer, um an diesen Programmen zu partizipieren, wird im Verlaufe dieses Jahres beraten.
Über den Antrag auf Städtebauförderung, dessen Grundlage der Masterplan ist, entscheidet das Land NRW gemeinsam mit der für Kreuzau zuständigen Bezirksregierung Köln. Mit dem Bewilligungsbescheid ist aufgrund der umfangreichen Prüfung nicht vor Herbst 2018 zu rechnen. Dies ist auch auf die noch anhaltende Bildung der neuen Bundesregierung in Berlin zurückzuführen, da noch nicht bekannt ist, in welcher Höhe die Länder Städtebaufördermittel erhalten, die letztlich an die antragstellenden Kommunen weitergeleitet werden.
Dennoch wird die Gemeinde im Laufe dieses Jahres vorbereitende Maßnahmen treffen und in weitere Planungen einsteigen, um bei Vorliegen des Bewilligungsbescheides zügig an der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen weiter arbeiten zu können. Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, können die im Masterplan vorgesehenen Maßnahmen in den kommenden Jahren, entsprechend dem Umsetzungsfahrplan, peu á peu in Angriff genommen werden.
Diskussion und Bürgerbeteiligung
Wie auch schon im Aufstellungsverfahren, ist auch bei der Ausarbeitung der einzelnen Maßnahmen die Öffentlichkeit eingeladen sich an der Umsetzung zu beteiligen. Dies wird analog zum bisherigen Verfahren in ähnlicher Form (Bürgerforum) durchgeführt. Im Rahmen der bisherigen Beteiligungen wurden zunächst die grundsätzlichen Bedürfnisse und Verbesserungspotenziale und die jeweiligen örtlichen Bereiche, die eine Aufwertung benötigen, ausgemacht. Für die daraus entwickelten Maßnahmen wird es jeweils einzelne Bürgerforen geben, in denen tiefergehend die Umsetzung der Maßnahme zur offenen Diskussion gestellt wird. Auch hier sind Ihre Meinungen und Anregungen gefragt, um ein für Kreuzau optimales Ergebnis zu erzielen.
Auch wenn es noch etwas Geduld braucht, bis die nächsten Bürgerbeteiligungen stattfinden und der erste sichtbare bauliche Auftakt zur Umsetzung des Masterplans beginnt, so hat die Aufstellung des Masterplans bereits jetzt sein erstes und besonders bedeutsames Ziel erreicht, obwohl noch kein Stein versetzt wurde: Es ist eine lebhafte Diskussion in und um den Ort Kreuzau und seine zukünftige Entwicklung entstanden. Der Masterplan lebt von den Beiträgen der Bürgerinnen und Bürgern und benötigt einen lebhaften Diskurs – genauso wie das Leben in der Gemeinschaft.
Auf der dieser Seite finden Sie zahlreiche Informationen zum Masterplan. Hier finden Sie den Abschlussbericht zum Integrierten Handlungskonzept (Masterplan Zentralort Kreuzau), Dokumentationen zu den Bürgerbeteiligungen, Sitzungsvorlagen und Ratsbeschlüsse, Zeitungsberichte etc. rund um den Masterplan.
Selbstverständlich sind weitere Anregungen, Ideen oder auch Nachfragen zum Integrierten Handlungskonzept erbeten.
Präsentations- und Dokumentationsunterlagen
Informationen Bürgerforum
- Masterplan Kreuzau - Präsentation 1. Bürgerforum 17.10.2017 (Masterplan)PDF-Datei16,39 MB
- Masterplan Kreuzau - Präsentation 2. Bürgerforum 28.06.2018 (Verkehr, Einzelhandelskonzept)PDF-Datei4,17 MB
- Masterplan Kreuzau - Präsentation 2. Bürgerforum 28.06.2018 (Verkehrsführungsvarianten)PDF-Datei14,49 MB
- Masterplan Kreuzau - Präsentation 3. Bürgerforum 02.10.2018 (Dorfplatz)PDF-Datei17,04 MB
- Masterplan Kreuzau - Dokumentation zum Markt der Ideen - zur Aufwertung und Erlebbarmachung der Mühlenteiche (25.05.2019)PDF-Datei1,18 MB
- Masterplan Kreuzau - Dokumentation Kinder & Jugendparlament zur Aufwertung und Erlebbarmachung der Mühlenteiche (04.06.2019)PDF-Datei1,45 MB
Informationen Masterplan
- Bericht Integriertes Handlungskonzept Masterplan KreuzauPDF-Datei15,83 MB
- Masterplan Kreuzau - LuftbildPDF-Datei4,38 MB
- Masterplan Kreuzau - Bestand VerkehrPDF-Datei696,29 kB
- Masterplan Kreuzau - UntersuchungsbereichePDF-Datei773,91 kB
- Masterplan Kreuzau - NutzungenPDF-Datei848,53 kB
- Masterplan Kreuzau - Stärken SchwächenPDF-Datei1,13 MB
- Masterplan Kreuzau - StrukturkonzeptPDF-Datei2,63 MB
- Masterplan Kreuzau - MasterplanPDF-Datei5,00 MB
- Masterplan Kreuzau - MaßnahmenPDF-Datei566,64 kB
- Masterplan Kreuzau - SanierungsgebietPDF-Datei841,93 kB
Sitzungsunterlagen und Ratsbeschlüsse
- Aufstellungsbeschluss
- Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau, hier: Festlegung der Inhalte
- Präsentation zum Sachstand Masterplan Kreuzau im Bau- und Planungsausschuss vom 21.11.2016
- Beschluss zu Grundzügen und Leitbild zum Integrierten Handlungskonzept (Link zu VL 15/2016 3. Ergänzung)
- Beschluss über Maßnahmenplan und Kostenübersicht (Link zu VL 15/2016 4. Ergänzung)
- Beschluss zum Integrierten Handlungskonzept (Link zu VL 15/2016 5. Ergänzung)
- Satzungsbeschluss zum Sanierungsgebiet (Link zu VL 15/2016 6. Ergänzung)