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Gemeinde Kreuzau

Straßenbaubeitrag

Der Straßenbaubeitrag (auch Straßenausbaubeitrag genannt) ist eine Kommunalabgabe, die für bestimmte Maßnahmen des Straßenbaus sowie der Straßenentwässerung erhoben wird. Der Straßenbaubeitrag hat seine rechtliche Grundlage in den Kommunalabgabengesetzen der Bundesländer und ist deshalb nicht zu verwechseln mit dem Erschließungsbeitrag nach den Regelungen des (Bundes-)Baugesetzbuches/BauGB. Während der Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer Verkehrsanlage (Straße, Weg, Platz) erhoben wird, ist Gegenstand des Straßenbaubeitrags eine später auf die erstmalige Herstellung folgende, also eine nachträgliche, Herstellungsmaßnahme an einer Verkehrsanlage. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen sind neben den landesgesetzlichen Regelungen die ortsrechtlichen Satzungen der Kommunen.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat im Sommer 2022 eine neue Förderrichtlinie zur vollständigen Entlastung von beitragspflichtigen Grundstückseigentümerinnen und –eigentümern von Straßenausbaubeiträgen auf den Weg gebracht. Das bedeutet eine Aufstockung der bisherigen Förderung aus dem landeseigenen Programm von 50 Prozent auf 100 Prozent. Damit hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bis auf weiteres die volle Entlastung der Grundstückseigentümerinnen und –eigentümern bei Straßenausbaubeiträgen geschaffen.

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