Jugendliche, die eine Arbeit aufnehmen wollen, müssen nach der Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, von einem Arzt untersucht werden.
Beschreibung
Jugendliche (15 bis einschließlich 17 Jahre), die in das Berufsleben einsteigen, müssen vor Beginn der Beschäftigung ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).
Für die Untersuchung wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, der bei der Gemeinde am Wohnort beantragt werden muss.
Für die Untersuchung hat die junge Person freie Arztwahl.
Nach Beschäftigungsbeginn folgt zwischen dem zehnten und zwölften Monat die erste Nachuntersuchung, sofern die junge Person weiterhin unter 18 ist.
Online-Services
Hier können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein online beantragen.
Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ (Öffnet in einem neuen Tab) auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.
Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):
Gehen Sie zu Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder vereinbaren Sie einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins
Ärztliche Untersuchung:
Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.
Voraussetzungen
Sie sind zwischen 15 und 18 Jahre alt.
Sie wollen eine Arbeit aufnehmen.
Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate.
Dokumente
Unterlagen, die Sie benötigen:
ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) bzw. ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (Online-Service)
Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten:
Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.
Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen, anderenfalls müssen Sie die Untersuchung wiederholen.
Zwischen dem zehnten und zwölften Monat nach Beschäftigungsbeginn muss die erste Nachuntersuchung erfolgen, wenn sie bis dahin noch unter 18 Jahre sind.
Die Bescheinigung darüber müssen Sie Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber spätestens nach Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung übergeben.