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Gemeinde Kreuzau

Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

Jugendliche, die eine Arbeit aufnehmen wollen, müssen nach der Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, von einem Arzt untersucht werden.

Beschreibung

Jugendliche (15 bis einschließlich 17 Jahre), die in das Berufsleben einsteigen, müssen vor Beginn der Beschäftigung ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).


Für die Untersuchung wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, der bei der Gemeinde am Wohnort beantragt werden muss.


Für die Untersuchung hat die junge Person freie Arztwahl.


Nach Beschäftigungsbeginn folgt zwischen dem zehnten und zwölften Monat die erste Nachuntersuchung, sofern die junge Person weiterhin unter 18 ist.


 

Online-Services

Hier können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein online beantragen.

Erläuterungen und Hinweise