Beschreibung
Umzug ins Bundesgebiet:
Bei Umzug ins Bundesgebiet ist keine Abmeldung erforderlich. Allerdings muss man sich in der neuen Gemeinde anmelden.
Umzug ins Ausland / Zweitwohnung:
Bei Umzug ins Ausland oder ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung bitte nach dem Auszug innerhalb einer Woche abmelden.
Form der Abmeldung:
Die Abmeldung kann persönlich (mit Ausweis) oder schriftlich mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Abmeldeformular erfolgen.
Die Abmeldung kann auch per Post erfolgen.
Abmeldung durch einen Dritten:
Die Abmeldung kann per Vollmacht durch einen Dritten erfolgen. Neben der Vollmacht sind die Personalausweise des Abzumeldenden und des Vertreters vorzulegen.
Abmeldung einer Familie:
Eine Familie kann durch ein Familienmitglied abgemeldet werden.