Inhalt anspringen

Gemeinde Kreuzau

Familienname Änderung

Folgende Anträge auf Namensänderungen können beim Vorliegen der Voraussetzungen beim Standesamt abgegeben werden:

Beschreibung

  • Namensänderungen im Zusammenhang mit einer Eheschließung
  • Nachträgliche Erklärung zur Namensführung in der Ehe/Lebenspartnerschaften
  • Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens oder des zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namens
  • Widerruf der Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens oder des zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namens
  • Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
  • Namensänderungen für Kinder
  • Namensänderung bei elterlichem Namenswechsel
  • Namensänderung bei späterer Begründung der gemeinsamen Sorge (Frist: 3 Monate)
  • Namenserklärungen nach Art. 47 EGBGB und § 94 BVFG

Erläuterungen und Hinweise