Beschreibung
- Namensänderungen im Zusammenhang mit einer Eheschließung
- Nachträgliche Erklärung zur Namensführung in der Ehe/Lebenspartnerschaften
- Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens oder des zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namens
- Widerruf der Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens oder des zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namens
- Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
- Namensänderungen für Kinder
- Namensänderung bei elterlichem Namenswechsel
- Namensänderung bei späterer Begründung der gemeinsamen Sorge (Frist: 3 Monate)
- Namenserklärungen nach Art. 47 EGBGB und § 94 BVFG