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Feuerwehr Kreuzau

Informationen für Arbeitgeber

Gerade die Freiwillige Feuerwehr ist auf die Unterstützung der Arbeitgeber angewiesen, welche Ihre Mitarbeiter im Einsatzfall zur Feuerwehr gehen lassen. Daher wurde ein Informationsflyer erstellt, welcher hier als PDF-Datei abrufbar ist:  Flyer als PDF-Dokument öffnen.PDF-Datei400,60 kB

 

Verdienstausfall

Was ist nun, wenn der Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit an einem Einsatz teilgenommen hat? In diesen Fällen besteht nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) ein Anspruch auf Weiterzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber wiederum hat allerdings gegenüber dem Träger der Freiwilligen Feuerwehr, also der Gemeinde Kreuzau, einen Anspruch auf Erstattung des weitergezahlten Arbeitsentgeltes einschließlich der gezahlten Beiträge zur Sozialversicherung und an die Bundesagentur für Arbeit. Diese Regelung bezieht sich nur auf private Arbeitgeber. Diese können die Erstattung bei der Gemeinde Kreuzau, geltend machen.

 Antrag auf Erstattung des fortgewährten Arbeitsverdienstes, der Beiträge zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie sonstiger fortgewährter LeistungenPDF-Datei41,99 kB

 Merkblatt für den Arbeitgeber zum Antrag auf Erstattung des fortgewährten Arbeitsverdienstes, der Beiträge zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie sonstiger fortgewährter LeistungenPDF-Datei54,93 kB

 Berechnungstabelle Verdienstausfall (Excel-Dokument) - Mustertabelle mit Formeln zur Berechnung des VerdienstausfallsXLSX-Datei12,74 kB

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Bild von Alexas_Fotos auf Pixabay
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