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Gemeinde Kreuzau

Informationsblatt Geldwäsche für den Bereich des Glücksspiels

Das Ministerium des Innern des Landes NRW möchte mit dem nachstehenden
Informationsblatt den geldwäscherechtlich verpflichteten Glücksspielveranstaltern
und -vermittlern im Sinne des § 2 Absatz 1 Nr. 15 GwG und als erste Orientierungshilfe einen Überblick über die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz geben