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Gemeinde Kreuzau

Wohngeld

Beschreibung

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.

Wer erhält Wohngeld?

Wohngeld wird als  Mietzuschuss insbesondere gewährt an

  • Mieterinnen und Mieter
  • Untermieterinnen und Untermieter
  • Heimbewohnerinnen und Heimbewohner.

Wohngeld wird als Lastenzuschuss insbesondere gewährt an

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von
  • Ein – und Zweifamilienhäusern
  • oder Eigentumswohnungen.

Wie hoch ist das Wohngeld?

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt im Wesentlichen ab von

  • der Anzahl der zu berücksichtigen Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens,
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.

Wohngeld nur auf Antrag

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Anträge und nähere Auskünfte erhalten Sie bei den o. a. Ansprechpartnerinnen.

Den Antrag können Sie bei der Wohngeldstelle persönlich mit den erforderlichen Unterlagen abgeben. Eine Aufstellung der in Betracht kommenden Unterlagen finden Sie in den nachstehenden Formularen.

Wenn Sie einen Wohngeldanspruch haben, kann Wohngeld grundsätzlich erst ab dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag bei der Gemeinde Kreuzau eingegangen ist.

Für Wohngeld-Kinder auch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

Es können folgende Leistungen für Kinder und Jugendliche bei Wohngeldgewährung beantragt werden:

  • Zuschuss zur Mittagsverpflegung in Kita und Schule
  • Kosten für Ausflüge von Kita und Schule
  • Kosten für Schulbedarf jährlich zum 01.08. = 104,00 €, zum 01.02. =  52,00 €
  • Zuschuss für Kosten in Sport- oder Musikvereinen etc. und Teilnahme an Freizeiten bis zur Höhe von monatlich 15,00 €
  • Angemessene außerschulische Lernförderung, wenn die Versetzung gefährdet ist.


Alle Antragsvordrucke und nähere Auskünfte erhalten Sie ebenfalls bei der Wohngeldstelle.

Links und Downloads

Erläuterungen und Hinweise