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Gemeinde Kreuzau

Wohngeldanträge digital oder schriftlich stellen

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Erst- oder Weiterleistungsantrag auf Wohngeld entweder digital oder schriftlich zu stellen.

Auch nach Schließung des Rathauses für den Publikumsverkehr besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Erst- oder Weiterleistungsantrag auf Wohngeld entweder digital oder schriftlich nach telefonischer Anforderung der Vordrucke zu stellen. Bürgerinnen und Bürger können einen Wohngeldantrag auch online stellen. Über den Wohngeldrechner NRW („Wohngeldproberechner“) kann ein evtl. Wohngeldanspruch berechnet werden. Nach der Berechnung kann direkt über das Tool ein Online-Antrag gestellt werden. Notwendige Nachweise können nachgereicht werden bzw. werden von der Wohngeldstelle angefordert.

Für die Probeberechnung werden alle Angaben anonymisiert. Bei der Antragstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet.

Der Link zur Online-Antragstellung:
 https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW (Öffnet in einem neuen Tab)

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Wohngeldstelle

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