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Gemeinde Kreuzau

Kreuzauer Wege werden erfasst

Kreuzauer Wege werden erfasst: Die Gemeinde Kreuzau lässt derzeit ein kommunales Wirtschaftswegekonzept von der Ge-Komm GmbH erstellen.

Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sind in den letzten Jahren größer, breiter und schwerer geworden. Auch dadurch stoßen die Wirtschaftswege vielerorts an die Grenzen der Nutzungsmöglichkeit. Zudem werden Wege heute auch von zahlreichen weiteren Nutzergruppen (Freizeit, Tourismus, Erholung, Fahrzeuge der Daseinsvorsorge, Produktion erneuerbarer Energien etc.) genutzt. Somit unterliegen viele Wege einer sogenannten Multifunktionalität mit unterschiedlichen Interessen und Anforderungen.

Zur Aufrechterhaltung und teilweisen erforderlichen Verbesserung der Wegeinfrastruktur fehlt es den meisten Kommunen an den notwendigen Finanzmitteln. Um den tatsächlichen Bedarf besser einschätzen zu können, bietet sich die Erarbeitung eines ganzheitlichen Konzeptes -das die Bedeutung der Wege näher klassifiziert- an.

Im Zuge der Erstellung eines Wirtschaftswegekonzeptes werden die Wirtschaftswege in sogenannte Kategorien eingeteilt und entsprechend ihrer Bedeutung, Nutzung und Frequentierung zugeordnet. Dabei geht es im ersten Schritt um die Abbildung der derzeitigen Situation (IST). In einem weiteren Schritt erfolgt dann eine Beratung in den kommunalen Gremien und anschließend eine Bürgerbeteiligung- mit dem Ziel der perspektivische Festlegung der zukünftigen Kategorien (SOLL).

Im Prozess der Erstellung des Wirtschaftswegekonzeptes ist die interessierte Öffentlichkeit aufgerufen, bei diesem wichtigen Zukunfts-Projekt mitzuwirken und sich einzubringen.

Dazu werden im Laufe des Jahres verschiedene Beteiligungsformate angeboten. Die Bürgerschaft erhält die Möglichkeit, sich umfangreich an diesem transparenten Verfahren zu beteiligen. Ermöglicht wird dies u. a. durch ein Bürgerdialog-Portal der Ge-Komm GmbH (Informationen dazu erfolgen zu gegebener Zeit).

Das Konzept in der Gemeinde Kreuzau soll bis Herbst 2023 erstellt sein und einen Ausblick auf die nächsten 20 bis 25 Jahre geben. Natürlich wird es permanent an sich ändernde Gegebenheiten angepasst werden müssen. Es handelt sich dabei um kein starres Konstrukt, sondern um einen dynamischen Prozess.

Auf Grundlage des abgeschlossenen Konzeptes als Handlungsempfehlung besteht für die Gemeinde Kreuzau die Möglichkeit, im Rahmen der „Förderrichtlinie (FöRL) Wirtschaftswege“ Fördermittel für die Modernisierung der Wirtschaftswege zu beantragen. Das Wirtschaftswegekonzept ist also die zwingende Voraussetzung, um Fördermittel für den Wegebau zu erhalten. 

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