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Gemeinde Kreuzau

Informationen der Gemeinde Kreuzau

Bürgermeister Ingo Eßer informiert über die Beratungsergebnisse der 17. Ratssitzung, welche am 26.09.2023 stattfand.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner 17. Sitzung am 26. September 2023 folgende wesentlichen Beschlüsse gefasst, über die ich Sie informieren möchte:

Abwassergebühren 

Der letzte Kalkulationszeitraum für die Gebührensätze im Bereich der Abwasserbeseitigung umfasste die Jahre 2020 bis 2023. Aufgrund der großen Veränderungen bei den Maßstäben für die Gebührenkalkulation in den letzten Jahren beschränkt sich der Kalkulationszeitraum zukünftig auf einen Einjahreszeitraum. Das trägt zur Gebührengerechtigkeit und -stabilität bei. Berücksichtigt wurden bei der Neukalkulation die durchgeführten gemeindlichen Kanalerneuerungsmaßnahmen inklusive aktueller Abschreibungs- und Verzinsungssätze sowie die geplanten Maßnahmen des Wasserverbandes Eifel-Rur zur Schmutzwasserbeseitigung und -behandlung. Nunmehr hat der Rat die 4. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau ab dem 01.01.2024 beschlossen. Danach betragen die Schmutzwassergebühren jährlich 3,93 € je m³ (bisher 3,17 € je m³) und die Niederschlagswassergebühren jährlich 0,53 € je m³ (bisher 0,42 € je m³).

Umstellung der Gymnasien von G8 auf G9

Zukünftig werden die Schülerinnen und Schüler der meisten Gymnasien in Nordrhein-Westfalen, anders als in den letzten Jahren, wieder nach 13 Jahren die Hochschulreife erreichen. Durch diesen zusätzlichen Jahrgang ist es erforderlich, auch am Gymnasium Kreuzau zusätzliche Räume zu schaffen. Zudem ist davon auszugehen, dass die Anmeldezahlen am Gymnasium Kreuzau in den nächsten Jahren steigen werden und je Jahrgangsstufe vier Züge aufgenommen werden können. Um hierfür die Voraussetzungen zu schaffen, wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, entsprechende Planungen vorzubereiten und diese dann den Fachausschüssen zur weiteren Beratung vorzulegen.

Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab 2026

Im Zusammenhang mit dem kommenden Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz an Grundschulen haben in den vergangen Monaten Begehungen aller Grundschulen im Gemeindegebiet stattgefunden, um den Ist-Zustand zu ermitteln und Ideen zu entwickeln, wie vorhandene Räume zukünftig genutzt werden können. Der Rat hat nun die Verwaltung beauftragt, ein Beratungsangebot des Kreises Düren in Anspruch zu nehmen, die von den Schulleitungen zu bildenden Steuerungsgruppen zu begleiten und hierüber zu ermitteln, welche Rahmenbedingungen zu Nutzung von Tandem-Räumen geschaffen werden müssen sowie eventuell erforderlich Anbauten und Mensen durch einen Architekten prüfen zu lassen.

Treibhausgas-Bilanz und Potenzialanalyse

Ein wesentlicher Bestandteil des integrierten Klimaschutzkonzeptes ist die Erstellung einer aktuellen Treibhausgas-Bilanz sowie einer Potenzialanalyse. Diese beschreibt Einsparpotenziale in den unterschiedlichen Sektoren. Auf Grundlage der Potenzialanalyse werden im weiteren Verlauf Maßnahmen entwickelt, mit denen die vorgeschriebenen Klimaschutzziele des Bundes erreicht werden. Der Rat hat jetzt beschlossen, die Daten der Treibhausbilanz im sogenannten Klimaschutzplaner, einem Online-Datenerfassungstool des Bundesumweltministeriums als allgemeine Information zu veröffentlichen.

Förderantrag auf Gewährung von Zuwendungen aus dem Programm progres.nrw für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Rathauses

Es ist beabsichtigt, auf dem Dach des Rathauses Kreuzau eine Photovoltaikanlage verbunden mit einem Batteriespeicher errichten zu lassen. Um die Kosten für eine solche Anlage reduzieren zu können, hat der Rat einstimmig beschlossen, einen Förderantrag aus dem „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw)“ zu stellen.

 

Bebauungsplan F 14 1. Änderung "Westlicher Ortsrand", Ortsteil Stockheim; hier: Zustimmung zum Planentwurf und Durchführung der Offenlage

Im ursprünglichen Bebauungsplan F 14 wurde neben einer Geschossflächenzahl eine maximal überbaubare Grundfläche in absoluter Zahl (qm-genau) festgelegt. In allen anderen Bebauungsplänen der Gemeinde ist ansonsten neben der Geschossflächenzahl immer eine Festlegung der Grundflächenzahl erfolgt. Das hat verschiedene Fragestellungen bei Bauantragstellung und -ausführung aufgeworfen. Um eine Gleichstellung mit anderen Baugebietsausweisungen im Gemeindegebiet zu erreichen, wurde die Änderung des Bebauungsplans F 14 in Anlehnung an die übrigen Baugebiete im Gemeindegebiet vorgeschlagen. Der Rat hat in seiner Sitzung einstimmig der Änderung des Bebauungsplans zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt, die erforderliche Offenlage durchzuführen. Die Offenlagefristen werden in einer der nächsten Ausgaben des Amtsblatts bekannt gemacht. Im Vorhinein ist die Durchführung einer allgemeinen Bürgerinformationsveranstaltung geplant, die ebenfalls rechtzeitig bekannt gegeben wird.

Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 47 Landeswassergesetz für die Jahre 2024 bis 2029

Seit 1979 sind die Gemeinden gemäß Landeswassergesetz verpflichtet, ein Abwasserbeseitigungskonzept zu erstellen. Dieses Abwasserbeseitigungskonzept ist im 6-Jahres-Rhythmus fortzuschreiben. Da das derzeitige Abwasserbeseitigungskonzept am 31.12.2023 endet, ist zum Jahreswechsel eine Fortschreibung für die Jahre 2024 bis 2029 bei der Bezirksregierung vorzulegen. Es beinhaltet notwendige Sanierungen und Erneuerungen im Bereich der Schmutz- und Niederschlagskanalisation in den kommenden Jahren. Der Rat ist einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung zur Fortschreibung gefolgt und hat dem Abwasserbeseitigungskonzept zugestimmt. Dieses wird in der Folge der Bezirksregierung Köln vorgelegt.

Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und den Anlagen der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2024

Mit dem Entwurf der Haushaltssatzung habe ich dem Rat die wesentlichen Eckdaten für das Jahr 2024 vorgestellt. Der Haushalt des Folgejahres ist entsprechend der gesetzlichen Vorgaben spätestens im Dezember des laufenden Jahres zu verabschieden. Der erforderliche Ratsbeschluss soll am 06. Dezember 2023 gefasst werden. Bis dahin werden die im Rat vertretenen Fraktionen den vorgelegten Entwurf beraten und gegebenenfalls Änderungen vorschlagen. Der Entwurf für das Jahr 2024 weist im Ergebnisplan einen Fehlbedarf von ca. 2.9 Mio. Euro aus. Sollte dieser Betrag nicht wesentlich reduziert werden können, wird zu prüfen sein, ob für die Folgejahre erneut ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden muss. Die Regelungen hierzu ergeben sich aus § 75 der Gemeindeordnung NRW. In diesem Amtsblatt erfolgt auch die Bekanntmachung über die Auslegung des Haushaltsplanentwurfes. Sollten Sie Anregungen einbringen wollen, werden diese dem Rat vorgelegt, und fließen in die Haushaltsplanberatungen mit ein. Ausführlich Informationen zum Haushalt 2024 erfolgen nach dessen Verabschiedung im darauffolgenden Amtsblatt und sind zudem immer aktuell auf der Homepage der Gemeinde Kreuzau einsehbar.

Vergabe des Heimatpreises 2023

Auch in diesem wird es wieder möglich sein, bis zu drei durch das Land Nordrhein-Westfalen geförderte Heimatpreis zu vergeben. Aus insgesamt sieben Bewerbungen hat eine Jury drei Bewerbungen ausgewählt und diese dem Rat vorgeschlagen. Die Ehrungen erfolgen in der Sitzung des Rates am 06. Dezember 2023. Über die Preisträger wird dann berichtet.

 

Entfristung Verträge der Schulsozialarbeiterinnen

Am Gymnasium Kreuzau, an der Sekundarschule Kreuzau-Nideggen, Standort Kreuzau und an den Grundschulen werden derzeit Schulsozialarbeiterinnen beschäftigt, deren Arbeitsverträge bis zum Jahresende befristet sind. Der Rat hat einstimmig meinem Vorschlag zugestimmt, diese Verträge zu entfristen, um eine kontinuierliche Schulsozialarbeit ermöglichen zu können.

Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses in Stockheim

Am 05. Oktober 2021 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der Dorferneuerung einen Förderantrag für das Dorfgemeinschaftshaus Stockheim zu stellen. Parallel hierzu erfolgte die Aufstellung eines Dorfinnenentwicklungskonzeptes (kurz: DIEK) für Stockheim. Bestandteil der Überlegungen für die Ortsentwicklung war an vordringlicher Stelle die Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses in Stockheim. In der Folge wurden seitens der Verwaltung in Zusammenarbeit mit potentiellen Nutzerinnen und Nutzern die Planungen für ein Dorfgemeinschaftshaus durchgeführt. Letztlich hat die Kostenentwicklung aber dazu geführt, dass die bisherigen Planungen aufgegeben werden müssen. Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem aus Stockheimer Bürger/-innen bestehenden Kernteam nach Alternativen für die Realisierung eines Dorfgemeinschaftshauses in Stockheim zu suchen.

Alle Sitzungsvorlagen zum öffentlichen Teil der Sitzungen des Gemeinderates und seinen Fachausschüssen können im Ratsinformationssystem auf der Homepage der Gemeinde Kreuzau unter  ratsinfo.kreuzau.de (Öffnet in einem neuen Tab) eingesehen werden.

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