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Gemeinde Kreuzau

Der Haushalt der Gemeinde Kreuzau im Haushaltsjahr 2023

Der Gemeinderat hat am 07.Dezember 2022 mehrheitlich die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und den Anlagen für das Jahr 2023 beschlossen.

Wie seit Jahren üblich, hat der Rat auch diesmal wieder rechtzeitig vor Beginn des Haushaltsjahres den Haushaltsplan verabschiedet. 

Die Verwaltung stellt in jedem Jahr den Entwurf des Haushalts im Herbst auf und bringt ihn in den Rat ein. Nach den ausführlichen Beratungen in den Fraktionen sowie im Haupt- und Finanzausschuss erfolgt der Beschluss in der letzten Sitzung des Rates im Dezember. Der zeitliche Ablauf liegt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung zum Haushaltsaufstellungsverfahren. Zudem ist die Gemeinde daran interessiert, die Haushaltsunterlagen nach dem Ratsbeschluss umgehend der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen, um möglichst zeitig im neuen Jahr über die im Haushalt festgelegten Ermächtigungen verfügen und die vorgesehenen Maßnahmen durchführen zu dürfen. 

Wie bereits in den Vorjahren waren auch bei der Planung der Haushaltszahlen des Jahres 2023 die Einflüsse der Corona- Pandemie einzukalkulieren. Immer noch sind geringere Erträge, etwa bei der Gewerbesteuer oder den Anteilen der Gemeinde an der Einkommensteuer, zu erwarten, als diese vor der Pandemie prognostiziert waren. Außerdem sind zusätzliche Personal- und Sachaufwendungen zu verzeichnen. In deutlich stärkerem Umfang entstehen vor allem höhere Aufwendungen, aber auch Mindererträge seit 2022 durch die Folgen des Ukraine-Krieges, der vielfältige Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte mit sich bringt. Diese zusätzlichen Belastungen können durch einen (fiktiven) außerordentlichen Ertrag kompensiert werden, der allerdings ab dem Jahr 2026 abgeschrieben werden muss und damit ab diesem Zeitpunkt für bis zu 50 Jahre zu einem zusätzlichen Aufwand führt. Im Haushaltsplan 2023 sind zu diesem Zweck 3.450.000 € eingeplant.

Trotz der geschilderten schwierigen Rahmenbedingungen der letzten Jahre und der ungewissen Dauer des Krieges und der daraus resultierenden Belastungen setzt die Gemeinde alles daran, aktiv die wesentlichen zukunftsrelevanten Herausforderungen wie Mobilität, Klimaschutz und Digitalisierung voranzubringen. Es wird großen Wert daraufgelegt, zuwendungsfähige Maßnahmen zu planen, um im Fall einer Förderzusage möglichst geringe Eigenmittel zu binden.

Weiterhin erhält die Gemeinde in jedem Jahr pauschale Fördermittel des Landes. Dabei handelt es sich um die Investitions-, Sport-, Schul- und Bildungs- sowie Klima- und Forstpauschale in Höhe von insgesamt gut 1,8 Mio. €. Diese Pauschalen dienen insbesondere der Refinanzierung notwendiger Maßnahmen zur Erhaltung, Erweiterung oder Verbesserung der umfangreichen bestehenden Infrastruktur, etwa Schulen, Sportanlagen oder Straßen.

Im Jahr 2023 sind für Investitionen im Bereich Hoch- und Tiefbau Auszahlungen von insgesamt gut 10 Mio. € geplant. Zusammengefasst fallen darunter:

  • 3,1 Mio. € Errichtung, Sanierung Ausbau von Gebäuden (Dorfgemeinschaftshaus Stockheim, Feuerwehrgerätehaus Thum, Heizungsanlage Schulzentrum u.a.)
  • 2,3 Mio. € Baumaßnahmen für Straßen und Brücken (u.a. In der Held, div. Asphalt-Deckensanierungen, Rurbrücke Obermaubach); 
  • 2,3 Mio. € Kanalbaumaßnahmen (u.a. Stockheim, In der Held, Dürener Str. u.a.);
  • 1,5 Mio. € Weiterführung der Maßnahmen des integrierten Handlungskonzepts im Zentralort Kreuzau (Hauptstr., Bahnhofstr., Licht- und Leitkonzept u.a.).

Weitere investive Vorhaben sind der Erwerb von Vermögensgegenständen von insgesamt 900.000 €, darunter 530.000 € für Fahrzeugbeschaffungen, und Maßnahmen zur Steigerung der Mobilität in Höhe von 700.000 € (barrierefreier Ausbau ÖPNV-Haltestellen; Mobilstationen, E-Ladestationen, Fahrradabstellanlagen u.a.).

Neben den geschilderten umfangreichen Investitionen finden die weitaus überwiegenden finanziellen Aktivitäten der Gemeinde konsumtiv statt. Es fallen Aufwendungen von annähernd 50 Mio. € an, die zum allergrößten Teil aus Leistungen resultieren, zu denen die Gemeinde gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist. Hier sind vor allem Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit 10,4 Mio. € und Transferaufwendungen von 23,4 Mio. € zu nennen. Bei den Transferleistungen fallen insbesondere die Kreisumlagen mit einem beständig steigenden Volumen in diesem Jahr von zusammen gut 18,8 Mio. € ins Gewicht.

Zur Deckung der Aufwendungen plant die Gemeinde Erträge verschiedenster Art ein. Zu nennen sind hier vor allem die Anteile an der Einkommen- bzw. Umsatzsteuer mit ca. 11,6 Mio. € und die Schlüsselzuweisungen des Landes mit fast 2,3 Mio. €. Soweit sonstige vorrangige Einnahmen nicht ausreichen, den Finanzbedarf zu decken, ist die Gemeinde im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts und der damit einhergehenden Finanzhoheit befugt, eigene Steuern zu erheben.

Die Gemeinde Kreuzau veranlagt die folgenden sechs gemeindlichen Steuern, die Grundsteuern A und B, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer und Zweitwohnungssteuer in einer Gesamthöhe von 15,2 Mio. €. Darin enthalten sind moderate Erhöhungen der Grundsteuern A und B um jeweils 25v.H., die bereits im Dezember 2021 vom Rat beschlossen wurden. Dennoch zählt die Gemeinde Kreuzau im kreisweiten Vergleich vor allem bei der Grundsteuer B nach wie vor zu den Kommunen mit den niedrigsten Hebesätzen.

Insgesamt weist der gemeindliche Haushaltsplan im Jahr 2023 Erträge von 50.032.492 € und Aufwendungen von 49.999.221 € und mithin unter Berücksichtigung des bereits ausgeführten außerordentlichen Ertrags einen Überschuss von 33.271 € aus. Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals zur Deckung eines Fehlbetrages ist damit in diesem Jahr nicht erforderlich. 

Die am 07.12.2022 beschlossene Haushaltssatzung des Jahres 2023 mit dem Haushaltsplan und allen Anlagen ist auf der Webseite der Gemeinde einsehbar. Der Pfad lautet:

 https://kreuzau.de/rathaus/satzungen/hhplan-hhsatzung2023-final.pdf (Öffnet in einem neuen Tab) der Gemeinde Kreuzau

Seit dem Jahr 2020 kann der Haushaltsplan in interaktiver Form eingesehen werden. Im Interaktiven Haushalt sind alle Daten des Haushaltsplanes hinterlegt. Wesentliche Informationen sind auf hoch aggregierter Ebene zusammengefasst. Um weitere Informationen zu den einzelnen Positionen zu erhalten, können per Mausklick zusätzliche Details aufgerufen werden. Es ist auch ein Benutzerhandbuch hinterlegt, das einen Überblick über die Darstellungen und Auswertungsmöglichkeiten des Interaktiven Haushalts gibt. 

Der Interaktive Haushalt ist unter folgendem Link abrufbar

 https://kreuzau.de/rathaus/interaktiver-haushalt.php (Öffnet in einem neuen Tab)

Fragen und Anregungen zum Haushalt der Gemeinde Kreuzau nimmt der Kämmerer, Herr Stirnberg, gerne telefonisch (Durchwahl 507-116) oder schriftlich (E-Mails an  e.stirnbergkreuzaude) entgegen.

Der Bürgermeister

 

-Ingo Eßer-

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