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Gemeinde Kreuzau

Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Der Vor- oder Familienname eines deutschen Staatsangehörigen kann auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und eine andere Möglichkeit (z.B. Namenserklärung oder Namenserteilung beim Standesamt) nicht besteht.
Zuständige Stelle ist das Ordnungsamt des Kreises Düren.

Beschreibung

Da die Voraussetzungen im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können und auch in Ablehnungsfalle Gebühren anfallen, wird empfohlen, sich in jedem Fall vor der Antragstellung von den zuständigen Sachbearbeitern beraten zulassen. Dies gilt auch hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen.


Ansprechpartner ist der
Landrat
-Ordnungsamt -
Bismarckstraße 16
52349 Düren
Tel. 02421/22-0

Erläuterungen und Hinweise