Schiedspersonen der Gemeinde Kreuzau

Schiedspersonen

Schiedpersonen, also Schiedsmänner und Schiedsfrauen, sind zuständig für den friedlichen Ausgleich von Interessen, z.B. bei Streitigkeiten auf dem Gebiet des Nachbarschaftsrechts oder sonstigen zivilrechtlichen Gebieten. Den gegnerischen Parteien wird ermöglicht, einen Streit ohne Polizei, Justiz und Anwälte zu schlichten.
Die speziell geschulten Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und unparteiisch.


Als Schiedsmann für die Gemeinde Kreuzau hat der Rat

Herrn Rolf Krudwig, Hoeschstraße 1, 52372 Kreuzau, Tel. 02422/6455, E-Mail: geschützte E-Mail-Adresse als Grafik

und zur Stellvertreterin

Frau Renate Mengels, Dorfstraße 146, 52372 Kreuzau, Tel. 02422/8322

gewählt.

Sprechstunden nach Vereinbarung