Schiedspersonen der Gemeinde Kreuzau
Schiedpersonen, also Schiedsmänner und Schiedsfrauen, sind zuständig für den friedlichen Ausgleich von Interessen, z.B. bei Streitigkeiten auf dem Gebiet des Nachbarschaftsrechts oder sonstigen zivilrechtlichen Gebieten. Den gegnerischen Parteien wird ermöglicht, einen Streit ohne Polizei, Justiz und Anwälte zu schlichten.
Die speziell geschulten Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und unparteiisch.
Als Schiedsmann für die Gemeinde Kreuzau hat der Rat
Herrn Rolf Krudwig, Hoeschstraße 1, 52372 Kreuzau, Tel. 02422/6455, E-Mail: 
und zur Stellvertreterin
Frau Renate Mengels, Dorfstraße 146, 52372 Kreuzau, Tel. 02422/8322
gewählt.
Sprechstunden nach Vereinbarung


