Bürgermeister Walter Ramm

Bürgermeister Walter Ramm
Bürgermeister Walter Ramm

Grußwort


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
verehrte Gäste,

ich freue mich, dass Sie dem Online-Angebot unserer Gemeinde einen Besuch abstatten. Ich bin mir sicher, dass Sie hier interessante Informationen und Hinweise finden werden.

Wir haben für Sie umfangreiche und auch teilweise neue Informationen zusammengetragen. Wir haben vor allem auch für unsere Gäste das Portrait der Gemeinde in Wort und Bild neu gestaltet und stark erweitert, damit man sich ein umfassenderes Bild von unserer Gemeinde machen kann.

Merkblätter und Online-Formulare sollen Ihnen unnötige Wege ins Rathaus ersparen, und natürlich können Sie uns Ihre Nachrichten oder Fragen auch elektronisch per E-Mail übermitteln geschützte E-Mail-Adresse als Grafik.

Auf der anderen Seite gibt es nichts, was nicht noch verbesserungswürdig ist. Wir werden also stets daran arbeiten, unser Angebot für Sie zu optimieren und zu ergänzen. Sollten auch Sie Verbesserungsvorschläge oder Kritikpunkte haben, sind wir stets offen dafür; bitte rufen Sie uns an oder lassen Sie uns unabhängig auf welchem Weg eine Nachricht zukommen.

Ein Besuch auf unseren Internetseiten ist also stets lohnenswert. Ich würde mich freuen, wenn Sie hin und wieder bei uns vorbeischauen.

Ihr
Walter Ramm
Bürgermeister



Persönlicher und beruflicher Werdegang von Bürgermeister Ramm

 

Persönliches:

1948 - Geboren in Kreuzau als Sohn der Kaufleute Peter und Maria Ramm

1974 - Hochzeit mit Sibille Lothmann aus Düren

1977 - Geburt der Tochter Tina

1979 - Geburt des Sohnes Christoph

Hobbys sind - soweit der Beruf es überhaupt zulässt - Wandern, Fotografieren und später vielleicht wieder einmal Malen

 

Ausbildung:

1955 - Einschulung in die Grundschule Kreuzau

1959 - Wechsel zum Stiftischen Gymnasium Düren

1968 - Abitur am Stiftischen Gymnasium Düren

1968 - Unterbrechung der Ausbildung durch den Grundwehrdienst

1970 - Nach einer Praktikumszeit bei der Stadt Düren Beginn des Studiums der Geodäsie an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule in Aachen

1972 - Nach dem Vordiplom Wechsel zur Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

1975 - Beendigung des Studiums nach bestandener Diplom-Prüfung (mit Schwerpunkt in den Fächern Volks- u. Betriebswirtschaft, Verwaltungs- u. Verfassungsrecht, Baurecht, Vermessungswesen, Städtebau, Dorferneuerung, Verkehrsplanung, Wertermittlung, Wasserwirtschaft und Bodenordnung)

1975 - Beginn der Referendarzeit für den höheren technischen Verwaltungsdienst beim Regierungspräsidenten in Düsseldorf

1977 - Beendigung der Referendarzeit nach Ablegen der Großen Staatsprüfung

 

Beruflicher Werdegang:

1977 - Dienstantritt beim Landesamt für Agrarordnung in Münster und Abordnung zum Institut für Städtebau, Bodenordnung und Kulturtechnik an der Universität in Bonn

1978 - Versetzung zum Amt für Agrarordnung in Aachen als Planungsdezernent für verschiedene Flurbereinigungsverfahren im Bereich der Eifel und Voreifel

1994 - Abordnung an das Landesamt für Agrarordnung in Frankfurt/Oder zum Aufbau der dortigen Landesverwaltung für Agrarordnung für 3 Monate

1994 - Mitglied im Rat der Gemeinde Kreuzau

1995 - Beruflicher Wechsel zur Gemeinde Kreuzau als Gemeindedirektor

1999 - Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau

2004 - Wiederwahl zum Bürgermeister

2009 - Wiederwahl zum Bürgermeister

 

Mitgliedschaften:

- DRK-Kreisverband Düren, Präsidium, Präsident

- Eifel-Tourismus GmbH in Prüm, Gesellschafterversammlung

- Eifel-Touristik e.V., Vorstand

- Eifelverein Düren, 1. Vorsitzender

- Heimat- und Geschichtsverein Kreuzau, Vorsitzender

- Kommunale Datenverarbeitungszentrale in Frechen,
Verwaltungsrat und Verbandsversammlung

- Naturpark Nordeifel,
- Nordrhein-Westfälischer Städte- und Gemeindebund,

- RWE, Kommunalbeirat Eifel-Rur

- Rureifel-Tourismus e.V., Vorstand

- Wasserversorgungszweckverband Perlenbach,
Verbandsversammlung

- Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH, Gesellschafterversammlung
und Aufsichtsrat, Vorsitzender in beiden Gremien

 

Aufgaben als Bürgermeister:

Der Bürgermeister wird spätestens seit der Kommunalwahl 1999 direkt von der Bürgerschaft gewählt. Seitdem übt er alleine die früheren Aufgaben des ehrenamtlichen Bürgermeisters und die des Gemeindedirektors aus. Er hat sein Amt unparteiisch und neutral auszuführen. Seit der Änderung der "Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)" in 2007 wird der Bürgermeister für jeweils 6 Jahre gewählt; das heißt, dass er dem Grunde nach nicht mehr zusammen mit dem Rat gewählt wird.

Die Aufgaben des Bürgermeisters legt ebenfalls die Gemeindeordnung fest. Hieraus ergeben sich zusammenfassend 3 große Aufgabenfelder für den Bürgermeister:


1. Chef der Verwaltung

Der Bürgermeister ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsganges der gesamten Verwaltung; er leitet und verteilt die Geschäfte und er informiert den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten. Weiterhin hat der Bürgermeister mit der Verwaltung die Beschlüsse der Ausschüsse und des Rates vorzubereiten. Er entscheidet selbst in Angelegenheiten, die ihm der Rat übertragen hat, und ihm obliegt die Erledigung aller Aufgaben, die ihm aufgrund gesetzlicher Vorschriften übertragen sind. Nicht zuletzt führt der Bürgermeister die Beschlüsse des Rates aus. Er leitet alle Wahlen innerhalb des Gemeindegebietes, solange er nicht selbst zur Wahl ansteht.

 

2. Ratstätigkeit

Der Bürgermeister ist zuständig für die Einberufung des Rates und er setzt die Tagesordnung fest. Er leitet die Sitzung des Rates, in dem er stimmberechtigtes Mitglied ist; er handhabt während der Sitzung die Ordnung und übt dort ebenso das Hausrecht aus.Der Bürgermeister kann unter bestimmten Voraussetzungen Beschlüssen des Rates widersprechen oder sie sogar beanstanden.

 

3. Repräsentation

Dem Bürgermeister obliegt die Vertretung des Rates nach außen; nur er kann Rechtsgeschäfte unterzeichnen, die die Gemeinde binden. Er ist aber auch der Repräsentant des Rates und der Gemeinde. Dies kann bei Veranstaltungen und Terminen innerhalb der Gemeinde sein, aber auch nach außen gegenüber dem Kreis, anderen Kommunen, Behörden, Firmen oder Personen. Er ist zusammen mit der Verwaltung Ansprechpartner bei Belangen, die die Zuständigkeit der Gemeinde betreffen, oder bei denen die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hilfe suchen. Der Bürgermeister ist der gesetzliche Vertreter der Gemeinde in Rechts- und Verwaltungsgeschäften.