Kindertageseinrichtungen

Kindergarten Obermaubach
In der Gemeinde Kreuzau gibt es neun Kindergärten und als Besonderheit einen Waldkindergarten. Fünf Kindergärten befinden sich in Trägerschaft der katholischen Kirche. Träger von vier Einrichtungen ist die Gemeinde Kreuzau. Träger des Waldkindergartens ist der Sozialdienst Katholischer Frauen in Düren.

In einigen Einrichtungen können bereits Kinder ab 2 Jahren betreut werden.

Elternbeiträge nach dem neuen Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

Das zum 01.08.2008 in Kraft getretene Kinderbildungsgesetz bringt für die Eltern, deren Kinder sowohl einen Kindergarten als auch eine Offene Ganztagsschule (OGS) besuchen, eine finanzielle Entlastung. Für Kinder, die in einer Tageseinrichtung bzw. in Tagespflege betreut werden, wird demnach kein Beitrag erhoben, wenn ein Kind der Familie eine OGS besucht. Dies bedeutet für die betroffenen Eltern, dass der Besuch einer Kindertageseinrichtung bzw. einer OGS damit in finanzieller Hinsicht attraktiver wird. Wenn Sie also ein Kind im Kindergarten haben und das Geschwisterkind eine OGS besucht, so ist der Besuch der Kindertageseinrichtung frei, lediglich für den Besuch in der OGS sind Elternbeiträge nach einer sozialen Staffelung zu entrichten. Die im zutreffenden Fall in einem Kindergarten gegebene Beitragsfreiheit betrifft selbstverständlich nicht die Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung.
 

Ansprechpartnerin

Gemeinde Kreuzau

Kultur, Schule, Soziales, Sport
Bahnhofstraße 7
52372 Kreuzau

Frau Kupferschläger

Tel. 02422/507-110
Fax. 02422/507-193
E-Mail:
geschützte E-Mail-Adresse als Grafik
 
 

Informationen des Jugendamtes der Kreisverwaltung Düren (ext. Link)

Weitere Informationen (z.B. zu Elternbeiträgen, Rechtsgrundlagen, Vordrucke etc.) können Sie hier abrufen.

Ebenfalls sind die Ansprechpartner des Kreisjugendamtes Düren aufgelistet.