Schwerbehindertenausweise
Schwerbehindertenausweise verlängern
Für die Erstausstellung und Änderung eines Schwerbehindertenausweises ist der Kreis Düren zuständig.Bei der Gemeinde Kreuzau können Sie den Schwerbehindertenausweis lediglich verlängern lassen, sofern noch ein Verlängerungsfeld auf diesem frei ist. Voraussetzung ist allerdings, dass sich Ihr Erstwohnsitz in Kreuzau befindet. Die Dauer der Verlängerung richtet sich nach dem bisherigen Gültigkeitszeitraum. Betrug dieser weniger als fünf Jahre, kann um ein weiteres Jahr verlängert werden. Lief der Ausweis über einen Zeitraum von fünf Jahren, kann dieser auch wieder um fünf Jahre verlängert werden. In Einzelfällen ist auch eine unbefristete Verlängerung möglich.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Schwerbehindertenausweis
- bei Bevollmächtigten schriftliche Vollmacht
Die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises ist gebührenfrei.
- Erstausstellung eines Schwerbehindertenausweises (ext. Link)
Internetseite des Kreises Düren

