Bestattungswesen
Friedhöfe sind Stätten der Trauer, aber auch der Ruhe, der Besinnung der Begegnung. Gerade in den letzten Jahren ist das Bestattungswesen einem deutlichen Wandel unterworfen. Die Gemeinde Kreuzau ist bemüht, sich in vertretbarem Rahmen den Veränderungen anzupassen. So werden heute die verschiedensten Bestattungsformen angeboten, vom klassischen Reihen- oder Wahlgrab für Sargbestattungen über Urnenbestattungen in Reihen- und Wahlgräbern, Rasenbestattungen, anonymen Bestattungen bis hin zur Aschenverstreuung.
Dem Trend zum pflegefreien Grab kommt z. B. das Urnengemeinschaftsgrab entgegen. Informieren Sie sich rechtzeitig. Ein Info-Flyer hilft Ihnen, sich umfassend zu orientieren.
Die Friedhofsordnung steht ebenso wie die Friedhofsgebührensatzung zum Download bereit. Weiterhin gibt es verschiedene Formulare, die Sie herunterladen können und Ihnen somit die persönliche Vorsprache im Rathaus ersparen.
Info-Flyer der Friedhofverwaltung
Formulare und Merkblätter zum downloaden:
- Antrag zur Aufstellung eines Grabmals sowie einer Grabeinfassung
- Anzeige eines Bestattungsfalles sowie Antrag für die Bereitstellung einer Grabstätte
- Antrag auf Einebnung einer Grabstätte (Wahlgrab, Reihengrab etc.)
- Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten
- Genehmigung einer Bepflanzung hinter dem Grabdenkmal gemäß § 24 Abs. 4 der zur Zeit gültigen Friedhofsordnung
- Gestaltungsvorschriften bei Rasenbestattungen



