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Bodenrichtwerte

Informationen zu den Bodenrichtwerten erhalten Sie über den folgenden Link oder über die Informations-Box an der rechten Seite.

Informationen zur Bauleitplanung in der Gemeinde Kreuzau

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) zu regeln. Es wird unterschieden zwischen dem vorbereitenden rahmensetzenden Bauleitplan, dem Flächennutzungsplan, und dem verbindlichen Bauleitplan, dem Bebauungsplan. Die Bauleitpläne werden in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gemeindegebietes erforderlich ist.

>> Flächennutzungsplan
Der für den Bereich der Gemeinde Kreuzau derzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan wurde durch die Bezirksregierung Köln am 01. 12. 1993 genehmigt. In den einzelnen Ortsteilen der Gemeinde Kreuzau wurden seit dieser Zeit insgesamt 30 Änderungen dieses Planes zur Verwirklichung von Bauvorhaben erforderlich.

>> Bebauungsplan
Durch die Aufstellung von Bebauungsplänen regelt die Gemeinde in konkret abgegrenzten einzelnen Bereichen die planungsrechtlichen Bestimmungen über die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach den Gesichtspunkten einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Erschließung. Es existieren ca. 60 verschiedene Bebauungspläne im Gemeindegebiet, die bei Bedarf im Rathaus Kreuzau, Bau-, Planungs- und Wirtschaftsförderungsamt, Zimmer 353, Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, eingesehen werden können.

>> Innenbereichssatzung
Durch den Erlass einer Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 bis 6 des Baugesetzbuches kann die Gemeinde die Abgrenzung der einzelnen im Zusammenhang bebauten Ortslagen festsetzen. Für alle Ortsteile, mit Ausnahme des Ortsteiles Kreuzau, sind flächendeckende Innenbereichssatzungen erlassen worden. Die Innenbereichssatzungen decken die Teilbereiche eines Ortsteiles ab, für die kein konkreter Bebauungsplan besteht.




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