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Gemeinde Kreuzau

Ausweisdokumente für unter 18-jährige

Ab dem 01. Januar 2024 dürfen keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Bearbeitungszeit für Reisepässe beträgt derzeit 6 Wochen.

Kinderreisepässe, welche in 2023 ausgestellt wurden, können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiterhin verwendet werden.

Für alle Kinder im Alter von 0 bis 18 Jahren dürfen nur noch biometrische Ausweisdokumente ausgestellt werden. Das bedeutet:

-    für alle Reisen innerhalb der EU reicht ein Personalausweis

-    für Reisen innerhalb und außerhalb der EU wird ein Reisepass benötigt. 

Beide Ausweisarten haben eine Gültigkeit von 6 Jahren.

Zur Beantragung muss das Kind mit seinen Eltern persönlich beim Einwohnermeldeamt erscheinen. Sollte ein Elternteil nicht zur Beantragung mitkommen können, kann es gerne durch eine Vollmacht inkl. Ausweiskopie sein Einverständnis erklären. Für die Beantragung werden außerdem folgende Unterlagen benötigt: 

1.    Ein aktuell biometrisches Lichtbild

2.    Altes Ausweisdokument oder Geburtsurkunde

Ein Personalausweis kostet 22,80 Euro.

Ein Reisepass kostet 37,50 Euro.

Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeiten für die Ausweisdokumente:

- Personalausweis: 3-4 Wochen

- Reisepass: 6 Wochen

 

Bitte vereinbaren Sie unter  www.kreuzau.de (Öffnet in einem neuen Tab) oder Telefon 02422 507- 477 rechtzeitig einen Termin mit dem Einwohnermeldeamt.

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